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   BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85   

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https://dejure.org/1986,1800
BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85 (https://dejure.org/1986,1800)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - X ZR 4/85 (https://dejure.org/1986,1800)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1986 - X ZR 4/85 (https://dejure.org/1986,1800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Parteifähigkeit bei Einleitung der Liquidation - Beachtlichkeit einer erst nach Rechtshängigkeit erfolgten Forderungsabtretung - Bürgschaft des Liquidators für die in Frage stehenden Forderungen - Übergang bestimmter Sicherungsrechte durch Zahlung der Bürgschaftsschuld - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 401, 412, 774

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1182
  • WM 1986, 670
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 291/79

    Bürgschaftsformular der Banken

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Damit werden jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 1967, 486; BGHZ 78, 137, 143) [BGH 24.09.1980 - VIII ZR 291/79] nur akzessorische Sicherungsrechte der in § 401 ZPO genannten Art erfaßt, nicht aber Sicherungsabtretungen wie im vorliegenden Fall.

    Eine solche Auslegung liegt dann nicht fern, wenn man in dem Schreiben vor allem die Absicht einer eindeutigen Klärung der Rechtslage zugunsten des Herrn Sch. sieht und zudem berücksichtigt, daß die Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art zwar einen automatischen Übergang der Sicherungsrechte verneint, zugleich aber einen Anspruch auf Übertragung der Sicherheiten anerkennt (BGH WM 1961, 350, 351; BGHZ 78, 137, 143 [BGH 24.09.1980 - VIII ZR 291/79]; 92, 374, 378) [BGH 30.10.1984 - IX ZR 92/83]und für die Annahme einer Rückabtretung von Sicherungsrechten keine hohen Anforderungen stellt.

  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt in einer zur Veröffentlichung vorgesehenenEntscheidung vom 21. November 1985 - VII ZR 305/84 - herausgestellt.
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Eine solche Auslegung liegt dann nicht fern, wenn man in dem Schreiben vor allem die Absicht einer eindeutigen Klärung der Rechtslage zugunsten des Herrn Sch. sieht und zudem berücksichtigt, daß die Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art zwar einen automatischen Übergang der Sicherungsrechte verneint, zugleich aber einen Anspruch auf Übertragung der Sicherheiten anerkennt (BGH WM 1961, 350, 351; BGHZ 78, 137, 143 [BGH 24.09.1980 - VIII ZR 291/79]; 92, 374, 378) [BGH 30.10.1984 - IX ZR 92/83]und für die Annahme einer Rückabtretung von Sicherungsrechten keine hohen Anforderungen stellt.
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Ungeachtet der fortbestehenden Prozeßführungsberechtigung ist auch eine erst nach Rechtshängigkeit erfolgte Forderungsabtretung jedoch insofern beachtlich, als die Änderung der materiellen Berechtigung dazu führt, daß grundsätzlich nur auf Leistung an den neuen Forderungsinhaber geklagt werden kann (BGHZ 26, 31, 37) [BGH 07.11.1957 - II ZR 280/55].
  • BGH, 16.01.1961 - VII ZR 199/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Eine solche Auslegung liegt dann nicht fern, wenn man in dem Schreiben vor allem die Absicht einer eindeutigen Klärung der Rechtslage zugunsten des Herrn Sch. sieht und zudem berücksichtigt, daß die Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art zwar einen automatischen Übergang der Sicherungsrechte verneint, zugleich aber einen Anspruch auf Übertragung der Sicherheiten anerkennt (BGH WM 1961, 350, 351; BGHZ 78, 137, 143 [BGH 24.09.1980 - VIII ZR 291/79]; 92, 374, 378) [BGH 30.10.1984 - IX ZR 92/83]und für die Annahme einer Rückabtretung von Sicherungsrechten keine hohen Anforderungen stellt.
  • BGH, 02.04.1970 - VII ZR 153/68

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Abtretung von Ansprüchen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Es müßte eindeutig festgestellt werden, welche der verschiedenen den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden Forderungen hiervon erfaßt werden (vgl. RGZ 98, 200, 202; BGH Warn. Rspr. 1968, Nr. 165; WM 1970, 848).
  • RG, 27.02.1920 - VII 296/19

    Forderungsabtretung

    Auszug aus BGH, 18.03.1986 - X ZR 4/85
    Es müßte eindeutig festgestellt werden, welche der verschiedenen den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden Forderungen hiervon erfaßt werden (vgl. RGZ 98, 200, 202; BGH Warn. Rspr. 1968, Nr. 165; WM 1970, 848).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Zwar führt eine nach Rechtshängigkeit vorgenommene Forderungsabtretung ungeachtet der nach § 265 Abs. 2 ZPO fortbestehenden Prozeßführungsbefugnis regelmäßig dazu, daß nur auf Leistung an den neuen Gläubiger geklagt werden kann (BGHZ 26, 31, 37; BGH, Urt. v. 18. März 1986 - X ZR 4/85, NJW-RR 1986, 1182).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 14 U 612/15

    Voraussetzungen eines zulässigen Klägerwechsels bei Eintritt des Zessionars in

    Die frühere Klägerin hätte im Falle des Beitritts der Rechtsinhaberin und der damit einhergehenden Offenlegung der Abtretung den Rechtsstreit im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft (§ 265 II 1 ZPO) fortführen und ihren Klageantrag auf Leistung an die neue Rechtsinhaberin umstellen müssen (BGH, Urteil vom 18.03.1986 - X ZR 4/85, juris Rn. 9).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Die Gründungsgesellschafter sind jedoch zur Vermeidung einer Klageabweisung gehalten, bei der Fassung ihres Feststellungsantrags offen zu legen, daß die begehrte Feststellung für den aktuellen Gesellschafterbestand getroffen werden soll (BGH, Urt. v. 18. März 1986, X ZR 4/85, NJW-RR 1986, 1182; BGH, Urt. v. 28. September 1982, VI ZR 221/80, WM 1982, 1313).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Dann blieb die Klägerin zu 2) mit dem geänderten Antrag auf Zahlung an die Klägerin zu 1) prozeßführungsbefugt (vgl. BGH, Urt. v. 18.3.1986 - X ZR 4/85, WM 1986, 670 unter I 2), zumal ihr Inhaber die Einzelfirma als Kommanditeinlage in die Klägerin zu 1) eingebracht und somit ein eigenes - sachliches Interesse an der Fortsetzung des Rechtsstreits hatte.
  • OLG Nürnberg, 20.03.2008 - 5 U 4592/99
    Sonst ist die Klage als unbegründet abzuweisen ( BGH, Urteil vom 18.03.1986, Az.: X ZR 4/85 , NJW-RR 1986, 1182).

    Der Senat wendet lediglich die vom BGH in den Entscheidungen vom 07.11.1957 ( BGHZ 26, 31 f. ) und 18.03.1986 ( NJW-RR 1986, S. 1182 [BGH 19.03.1986 - X ZR 4/85] ) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Einzelfall an.

  • VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 3196/15

    Prozessführungsbefugnis für den Miterben

    Dennoch ist die erst nach Rechtshängigkeit erfolgte Zwangsversteigerung insofern beachtlich, als die Änderung der materiellen Berechtigung dazu führt, dass grundsätzlich nur auf Leistung an den neuen Eigentümer geklagt werden kann (BGH, Urteile vom 18.03.1986 - X ZR 4/85 -, juris, und vom 07.11.1957 - II ZR 280/55 -, BGHZ 26, 31).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 7 U 48/08

    Schadensersatzanspruch auf Grund einer Eigentumsverletzung: Abverkauf von

    Die im Lichte der Abtretung gebotene Umstellung der Klage auf Leistung an den Rechtsnachfolger (vgl. BGB NJW-RR 1986, 1182; Zöller/Greger, a.a.O., § 265, Rn. 6 a) stellt keine Klageänderung, sondern eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zu behandelnde und damit stets zulässig qualitative Änderung des Antrags bei gleichbleibendem Klagegrund dar (vgl. RGZ 158, 302, 314; Zöller/Greger, a.a.O., § 264, Rn. 3 b, und § 265, Rn. 6 a).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 160/08

    Räumungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich eines Grundstücks nach

    Dieser kann nunmehr allerdings nur noch auf Leistung an den neuen Eigentümer klagen (BGH, NJW-RR 1986, 1182; Zöller/ Greger, a.a.O., RdNr. 6a).
  • OLG Nürnberg, 12.05.2004 - 4 U 2439/99

    Haftung bei ungeeignetem Estrich

    Sie musste lediglich ihren Antrag auf Leistung an die Rechtsnachfolgerin umstellen (RGZ 155, 51/56; BGH NJW-RR 1986, 1182; Zöller/Greger, ZPO, 24. Auflage, § 265 Rdnr. 6 a), was auch geschehen ist.
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 17/13

    Darlegungs- und Beweislast im Streit um das Inverkehrbringen von gefälschten

    Bei einer Nachfolge auf Klägerseite muss der Kläger grundsätzlich seinen Antrag auf Leistung an den Nachfolger umstellen, damit nicht die Klage als unbegründet abgewiesen wird (BGH, NJW-RR 1986, 1182 juris Rn. 9; Zöller/Greger, aaO, § 265 Rn. 6a).
  • OLG Dresden, 19.12.2002 - 7 U 1202/02

    Zahlungsgarantie; Aufrechnung; Unternehmenserwerber; Übergang von

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 10 U 108/09
  • OLG Bamberg, 16.01.1990 - 5 U 133/88

    Unterschied zwischen Verrechnungsvereinbarung und Aufrechnung; Aktivlegitimation

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